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Wanderjahre

1880
Tätigkeit als Kurkapellmeister in Bad Hall (Oberösterreich).
Mahler komponiert die Kantate für Soli, Chor und Orchester "Das klagende Lied" zu einem eigenen Text und beginnt mit der Märchenoper "Rübezahl", von der heute nur das Libretto erhalten ist.

1881-1882
Theaterkapellmeister in Laibach.

1883-1885
Kapellmeister in Olmütz, ab Juni 1983 Musik- und Chordirektor am Königlichen Theater in Kassel.
Kompositorisch konzentriert er sich auf die traditionellen Gattungen Sinfonie und Lied.

1885/86
Aufgrund von Auseinandersetzungen mit der Kasseler Theaterintendanz kündigt Mahler und geht als Opernkapellmeister an das deutsche Landestheater in Prag.

1886
Gleiche Stellung am Theater in Leipzig.

1888
Erste Begegnung mit Richard Strauss, mit dem er zeitlebens befreundet bleibt.
Operndirektor in Budapest.

um 1889
Mahler beginnt, die von Clemens Bretano (1778-1842) und Achim von Arnim (1781-1831) zusammengestellte Volksliedsammlung "Des Knaben Wunderhorn" zu vertonen. Sie stellt in den folgenden Jahren die wesentliche Textgrundlage seiner Liedkomposition dar, wobei er die musikalische Struktur über den Textinhalt setzt. 1891-1897
Er wird Erster Kapellmeister am Hamburger Stadttheater und übernimmt die Leitung des Symphonieorchesters.
Die II. und III. Symphonie entstehen, wobei Mahler die Gattungen Symphonie und Lied miteinander verknüpft, indem er zu Instrumentalsätzen geformte Lieder und Orchesterlieder in die Symphonien einfügt.

1891-1893
Die Orchesterfassung des Zyklus von 1883 "Lieder eines fahrenden Gesellen" gehört zu den ersten originären Werken der Gattung Orchesterlied.

1897
Nachdem er vom Judentum zum Katholizismus konvertiert ist, kann Mahler zum Kapellmeister, später zum Artistischen Direktor des zu der Zeit größten Theaters, der Wiener Hofoper, ernannt werden. Hier bemüht er sich um eine Verwirklichung seiner Vorstellung einer Opernreform: Er propagiert die Idee der Oper als Gesamtkunstwerk und nimmt auch Retuschen einiger Werke vor.
Aufgrund seiner beruflichen Verpflichtungen bleibt ihm nur die aufführungsfreie Zeit zum Komponieren.
 
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